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Hallenbad - Fragen und Antworten zur Online-Reservierung

Städt Bäder Schwandorf

 

Wie lange ist das Hallenbad geöffnet und welche Öffnungszeiten stehen zur Verfügung?

Montag

  • 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Dienstag

  • 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • 16:30 Uhr – 18:30 Uhr
  • 19:00 Uhr – 21:00 Uhr

Mittwoch

  • 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • 16:30 Uhr – 18:30 Uhr
  • 19:00 Uhr – 21:00 Uhr

Donnerstag

  • 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • 19:30 Uhr – 21:00 Uhr

Freitag

  • 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • 16:30 Uhr – 18:30 Uhr
  • 19:00 Uhr – 21:00 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag

  • 09:00 Uhr – 11:30 Uhr
  • 12:00 Uhr – 14:30 Uhr
  • 15:00 Uhr – 17:30 Uhr
  • 18:00 Uhr – 20:00 Uhr

Die Umkleidezeit ist in der Badezeit enthalten.

Muss ich das Schwimmbad zu Beginn des Zeitfensters betreten und wie lange darf ich bleiben?

Ihre Online-Reservierung berechtigt Sie, das Bad innerhalb des reservierten Zeitfensters zu besuchen. Wann Sie das Bad während Ihres gebuchten Zeittarifs betreten ist Ihnen überlassen, allerdings müssen alle Badegäste am Ende des Zeitblocks das Bad verlassen, damit eine Zwischenreinigung und Desinfektion durchgeführt werden kann. Einlassschluss ist immer eine Stunde vor Ende des Zeitfensters.

Kann ich das Hallenbad täglich in jedem Zeitfenster besuchen?

Sie können das Hallenbad in mehreren Zeitfenstern täglich besuchen, müssen hierfür allerdings auch jeweils für jedes Zeitfenster eine Reservierung vornehmen. Wenn Sie für aufeinanderfolgende Zeiten jeweils eine Reservierung vorgenommen haben, müssen Sie, wie alle anderen Badegäste auch, das Schwimmbad zwischen den Zeitfenstern verlassen, da eine Zwischenreinigung und Desinfektion durchgeführt werden muss. Zudem müssen Sie bei erneutem Besuch des Bades wieder den entsprechenden Eintrittstarif zahlen.

Gibt es eine Begrenzung der Besucherzahlen?
Aufgrund der erhöhten Schutzmaßnahmen gibt es eine tägliche Besucherbegrenzung.

Kann ich mein Eintrittsticket an der Kasse kaufen?
Sofern eine Online-Reservierung über die Homepage der Stadt Schwandorf erfolgt ist, wird das Eintrittsticket nach Vorlage der Reservierungsbestätigung (Ausdruck/Smartphone) an der Kasse gekauft. Ohne eine Online-Reservierung kann kein Eintrittsticket vor Ort gekauft werden. Die Online-Reservierung kann auf unserer Homepage termine.schwandorf.de vorgenommen werden.

Wie erhalte ich das kostenlose Reservierungs-Ticket?
Das Reservierungs-Ticket ist über die Homepage der Stadt Schwandorf unter termine.schwandorf.de zu erhalten. Die Reservierung ist nur in dem gebuchten Zeitfenster gültig. Der Ticketkauf findet nach der Reservierung im Hallenbad an der Kasse statt.

Warum benötige ich zusätzlich ein kostenloses Reservierungs-Ticket?
Die Stadt Schwandorf hat die vorherige Online-Reservierungspflicht vorübergehend eingeführt, um den Umgang mit der gesetzlich vorgeschriebenen Limitierung der Besucherzahl im Interesse aller zu erleichtern. Das Hallenbad hat damit die Möglichkeit, Besucherströme, im Sinne der Gäste, besser zu steuern. Besucher mit einer Reservierung erhalten auch Zutritt zum Hallenbad.

Gilt meine Reservierung nur für einen Tag?
Eine Online-Reservierung ist beschränkt auf einen bestimmten Tag und gilt nur für das gewählte Zeitfenster.

Erhalte ich das Reservierungs-Ticket auch an der Bäderkasse?
Nein, dies ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich. Das Reservierungs-Ticket kann aktuell nur online vor dem Schwimmbadbesuch geordert werden.

Wie viele Tage im Voraus kann ich eine Online-Reservierung vornehmen?
Die Online-Reservierung kann bis zu sieben Tage im Voraus durchgeführt werden.

Kann ich auch telefonisch reservieren?
Eine telefonische Reservierung ist leider nicht möglich. Greifen Sie bitte auf Familienmitglieder oder Freunde zurück, die die Reservierung für Sie übernehmen können.

Senior*innen, denen selbst keine Online-Reservierung möglich ist, erhalten Unterstützung durch die Seniorenbeauftragte der Stadt Schwandorf, Sabine Brunner, diese ist über die TelNr. 09431 / 45-123 von Montag bis Freitag von 08:00 – 11:00 Uhr erreichbar.

Kann ich für mehrere Personen eine Reservierung vornehmen?
Eine Online-Reservierung ist für bis zu 4 Personen möglich.

Mein Kind ist unter 6 Jahre alt und hat freien Eintritt. Kann ich es ohne Reservierung mitbringen?
Nein! Für Ihr Kind benötigen Sie ebenfalls eine Online-Reservierung. Nur so ist die Zahl der Gäste planbar und die Besucherobergrenze einzuhalten.

Kann ich heuer eine Saisonkarte kaufen bzw. meine gültige Jahreskarte nutzen?
In dieser Saison gibt es leider keine Saison-, Jahres- oder Geldwertkarten. Der Eintrittspreis ist bei jedem Besuch an der Kasse zu zahlen. Guthaben aus Saison- und Jahreskarten können als Gutschein erstattet bzw. auf Wunsch ausbezahlt werden.
Bei Fragen wenden sie sich bitte an die Verwaltung der Städtischen Bäder unter 09431 9442.

Warum kann ich meinen Wunschtag oder mein gewünschtes Zeitfenster nicht auswählen?
Die Anzahl der Badegäste ist pro Tag und Zeitfenster beschränkt. Wenn das Zeitfenster nicht mehr buchbar ist, ist hierfür das vorhandene Kontingent erschöpft. Bitte wählen Sie in diesem Fall einen anderen Termin.

Ich habe mehrere Personen gebucht und eine Person kann nicht?
Um einzelne Personen aus einer Reservierung zu stornieren wenden Sie sich bitte an das Hallenbad unter 09431 51478 oder per E-Mail hallenbad@schwandorf.de.

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B, wodurch meine Begleitperson kostenfrei die Bäder besuchen darf. Was muss ich dafür beachten?
Die Regelung gilt weiter. Reservieren Sie bitte online, für sich und Ihre Begleitung, jeweils einen Platz. Die Reservierungsbestätigung, als Ausdruck oder auf dem Smartphone, legen Sie bitte mit Ihrem Schwerbehindertenausweis an der Kasse vor, dadurch kann Ihre Begleitperson wie gewohnt das Bad kostenfrei nutzen.

Wie teuer ist der Eintritt?

  • Erwachsene zahlen pro Besuch 2 € / Person.
  • Kinder bis 18 Jahre und die Inhaber eines SAD-Passes zahlen pro Besuch 1 € / Person.
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr haben wie gewohnt freien Eintritt.

Der Zutritt für Kinder unter 12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungs-berechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen erlaubt.

30.09.2020 
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